Ausbildung zum / zur Landschaftsgärtner/in (w/m/d)
- Voll/Teilzeit
- Publiziert: 24.04.2026
- Publizierung bis: 18.05.2026
Gestalte mit uns die Zukunft!
Die Stadt Jüchen sucht zum 01.08.2026 Auszubildende zum / zur Landschaftsgärtner/in (w/m/d).
Informationen zur Ausbildung
Einstellungstermin und Ausbildungsdauer:
Beginn: 01.08.2026
Dauer: ca. 3 Jahre
Inhalt und Verlauf der Ausbildung:
Die Ausbildung untergliedert sich in eine praktische und eine theoretische Ausbildung. Die fachpraktische Ausbildung wird in verschiedenen Bereichen des städt. Bauhofes der Stadtverwaltung Jüchen vermittelt. Der theoretische Unterricht findet in Blockabschnitten am Elly-Heuss-Knapp-Berufskolleg in Düsseldorf statt.
Dein Profil
- mindestens Fachoberschulreife
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
- Interesse an der Natur, Pflanzen und handwerklicher Arbeit
- Freude an körperlicher Tätigkeit im Freien
- Technisches Verständnis ist von Vorteil
- Teamfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit
- gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis ohne Beanstandung (erst zur Einstellung zu beantragen)
Wir bieten
- Bezahlte Ausbildung mit einem Ausbildungsentgelt (zum Ausbildungsstart in 2026):
1.418,20 € im zweiten Ausbildungsjahr
1.464,02 € im dritten Ausbildungsjahr
ggf. vermögenswirksame Leistungen
- Eine qualifizierte, abwechslungsreiche Ausbildung im öffentlichen Dienst
- Tarifliche Ausbildungsvergütung (nach TVAöD)
- 30 Tage Urlaub pro Jahr zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester
- Bereitstellung von Arbeitskleidung und moderner Ausrüstung
- Weiterbildungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven
- Übernahme des Deutschlandtickets für die Fahrt zum Unterricht, zur Ausbildungsstätte und für die Freizeit
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Corporate Benefits
- Gute Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung
Herrn Miro Rafaneli
Leiter des Baubetriebshofes
karriere@juechen.de
02165 915 6800
Hast du Fragen zur Stellenausschreibung? Wende dich gerne an:
Herrn Markus Köppl
Ausbildungsleitung
02165 915 1001
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei passender Konstellation ist die Besetzung der Stelle auch mit zwei Bewerbern oder Bewerberinnen in Teilzeit im Job-Sharing möglich. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
