Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (w/m/d)
- Voll/Teilzeit
- Publiziert: 07.10.2024
- Publizierung bis: 16.12.2024
Gestalte mit uns die Zukunft!
Die Stadt Jüchen sucht für das Ausbildungsjahr 2025 (01.08. oder 01.09.2025) Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d).
Informationen zur Ausbildung
Einstellungstermin und Ausbildungsdauer:
Beginn: 01.08.2025, ggf. auch zum 01.09.2025
Dauer: ca. 3 Jahre
Inhalt und Verlauf der Ausbildung:
Die Ausbildung untergliedert sich in eine praktische und eine theoretische Ausbildung. Die fachpraktische Ausbildung wird in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung vermittelt. Der theoretische Unterricht findet während der fachpraktischen Ausbildung ein- bis zweimal wöchentlich am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf, sowie in Blockabschnitten am Max-Weber-Berufskolleg Düsseldorf, statt.
Dein Profil
- mindestens Fachoberschulreife
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
- Kreativität, Teamfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit
- gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis ohne Beanstandung (erst zur Einstellung zu beantragen)
Wir bieten
- Bezahlte Ausbildung mit einem Ausbildungsentgelt (zum Ausbildungsstart in 2025):
1.268,20 € im zweiten Ausbildungsjahr
1.314,02 € im dritten Ausbildungsjahr
ggf. vermögenswirksame Leistungen
- Übernahme des Deutschlandtickets für die Fahrt zum Unterricht, ins Büro und für die Freizeit
- Eigenes Notebook für Büro und Unterricht direkt zum Ausbildungsstart
- Flexible Arbeitszeit und Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Gute Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung
Hast du Fragen zur Stellenausschreibung? Wende dich gerne an:
Frau Pia Gilleßen
Leiterin des Haupt- und Personalamtes
02165 915 1000
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei passender Konstellation ist die Besetzung der Stelle auch mit zwei Bewerbern oder Bewerberinnen in Teilzeit im Job-Sharing möglich. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.