Ausbildung zur/zum Inspektoranwärterin/Inspektoranwärter (w/m/d)
- Voll/Teilzeit
- Publiziert: 15.07.2025
- Publizierung bis: 06.10.2025
Gestalte mit uns die Zukunft!
Die Stadt Jüchen sucht zum 01.09.2026 Inspektoranwärter/innen (w/m/d)!
Informationen zur Ausbildung
Einstellungstermin und Ausbildungsdauer:
Beginn: 01.09.2026
Dauer: 3 Jahre
Ausbildungsinhalte und Verlauf
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, Theorie und Praxis wechseln sich blockweise ab. Das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW gliedert sich in fachwissenschaftliche Studienabschnitte, in denen die theoretischen Grundlagen gelehrt werden. Die praktischen Fähigkeiten werden in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung vermittelt.
Weitere Informationen zum detaillierten Studienverlauf des Bachelor of laws Studiengang stehen auf der Homepage der HSPV unter dem Link https://www.hspv.nrw.de/studium/bachelorstudiengaenge/kvd#c4366 zur Verfügung.
Dein Profil
- allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife, bzw. gleichwertiger Schulabschluss
- Befähigung zur Einstellung unter Verweis auf § 7 BeamtStG und § 14 LBG NRW
- gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis ohne Beanstandung (erst zur Einstellung zu beantragen)
- Kreativität, Teamfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
Wir bieten
- Bezahltes duales Studium mit einem Einkommen (derzeit): Grundbetrag: 1.555,68 Euro (brutto) sowie ggf. vermögenswirksame Leistungen und Übernahme des Deutschlandtickets für die Fahrt zur Hochschule, ins Büro und für die Freizeit
- Eigenes Notebook für Büro und Hochschule direkt zum Ausbildungsstart
- rechtliches Beamtenverhältnis bereits während des Studiums (Beamte auf Widerruf)
- Flexible Arbeitszeit und Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Sehr gute Übernahmechancen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
Kontakt
Hast du Fragen zur Stellenausschreibung? Wende dich gerne an:
Herrn Markus Köppl
Ausbildungsleitung
02165 915 1001
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei passender Konstellation ist die Besetzung der Stelle auch mit zwei Bewerbern oder Bewerberinnen in Teilzeit im Job-Sharing möglich. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.