Kitahelfer/in (w/m/d) in den städt. Kitas

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  • Publiziert: 19.06.2026
  • Publizierung bis: 12.07.2026
Kitahelfer/in (w/m/d) in den städt. Kitas, 1. Bild

Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
 
Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kitahelfer/innen (m/w/d) für die städt. Kitas!
 

Ihe Aufgaben

  • Unterstützung des Kita-Personals bei der Einhaltung und Umsetzung von Hygieneregeln, z. B. gemeinsames Händewaschen mit den Kindern
  • Hilfe bei den Bring- und Abholzeiten der Kinder, Begleitung bei Ausflügen, Vorbereitung von Veranstaltungen
  • Aushelfen beim Küchendienst

Ihr Profil

  • Vorzugsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Vorzugsweise Erfahrung in der Kinderbetreuung
  • Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Freundliches Auftreten und Teamorientierung
  • Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse und sind in der Lage gut zu kommunizieren und Gespräche zu verstehen.
  • Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis

Wir bieten

  • bis zum 31.07.2027 befristete Teilzeitstellen bis 14 Std. wöchentlich 
  • Bezahlung im Rahmen der tariflichen Bestimmungen nach Entgeltgruppe 2 TVöD-VKA, auch als geringfügige Beschäftigung möglich.
  • attraktive Vergütungsbestandteile im Rahmen des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst, z.B. Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • modern ausgestattete Arbeitsplätze
  • 30 Urlaubstage zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester
  • Fortbildungsmöglichkeiten im zugewiesenen Aufgabenbereich
  • Mitarbeitervorteil mit "Corporate Benefits"

Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Herr Jürgen Hansen
KiTa-Koordinator
02165 915 4040

Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefanie Fleer
Sachbearbeiterin Personal
02165 915 1003

Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.