Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Asyl und Integration

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  • Berufserfahrung
  • Büro, Verwaltung, Sachbearbeitung
  • Teilzeit
  • Publiziert: 03.08.2026
  • Publizierung bis: 23.08.2026
Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Asyl und Integration, 1. BildSachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Asyl und Integration, 2. Bild

Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.

Rund 850 geflüchtete Menschen leben derzeit im Stadtgebiet. Ein zentraler Anlaufpunkt für Flüchtlinge und Asylsuchende ist die Integrationsstelle. Sie betreut Übergangswohnheime und sorgt für Wohnraum für Menschen mit Fluchtvergangenheit. Die Integrationsstelle unterstützt diese Personen bei allen erforderlichen Maßnahmen. Sie kümmert sich um Anbindung und Teilhabe und arbeitet mit Wohlfahrtsverbänden und Ehrenamtlern zusammen.

Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung für das Team der Integrationsstelle eine/n Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Asyl und Integration!

Ihre Aufgaben

  • Mietangelegenheiten / Nebenkostenabrechnungen für den Bereich Asyl
  • Abwicklung von Mieten und Verteilung der Kosten auf die Nutzer/innen inkl. Bescheiderteilung
  • Zuweisung/Einweisung in Wohnraum inkl. Erstellung von Einweisungsverfügungen sowie Unterstützung bei der Akquise von Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
  • Ahndung von Verstößen gegen die Satzung/Hausordnung inkl. Platzverweise und Hausverbote – mit Ausnahme von Ordnungsverfügungen
  • Zuweisung zu Integrationsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit weiteren Behörden wie Polizei, Schulen, Ausländerbehörde und anderen Kommunen sowie Wohlfahrtsverbänden
  • Ansprechpartner bei Problemen innerhalb der Unterkunft
  • Haushaltsausführung, Mitwirkung an der Haushaltsplanung 
  • Mitwirkung bei der Beantragung, Koordination, Verwaltung und Abrechnung von Fördergeldern sowie Abwicklung von Förderprogrammen im Bereich Unterbringung von geflüchteten Personen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Vorlagen im Bereich der Integrationsstelle für die städtischen Ausschüsse 
  • allgemeiner Schriftverkehr und Aktenpflege

Ihr Profil

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) in der Kommunalverwaltung oder
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder
  • Abschluss des ersten Verwaltungslehrgangs (ehem. Angestelltenlehrgang I)
  • spezifische Fachkenntnisse im ausgeschriebenen Aufgabenbereich sowie sichere Rechtsanwendung in der Praxis sind wünschenswert
  • selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
  • einfühlsames und bürgerfreundliches Auftreten
  • sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten
  • Fremdsprachenkenntnisse (Englisch oder Französisch) sind wünschenswert

Wir bieten Ihnen

  • unbefristete Teilzeitstelle mit 19,5 bis 25 Std. wöchentlich
  • attraktive Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den Bestimmungen der Beamten für das Land NRW bzw. nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Verwaltung bis zu Besoldungsgruppe A8 LBesO NRW bzw. Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA
  • Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte
  • flexible Arbeitszeit im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
  • grundsätzliche Möglichkeit zur mobilen Arbeit
  • 30 Urlaubstage zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Jobradleasing
  • Fortbildungsmöglichkeiten in dem zugewiesenen Aufgabengebiet
  • Mitarbeitervorteil mit "Corporate Benefits"

Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Ute Schwieren
Leiterin der Integrationsstelle
02165 915 5501

Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefanie Fleer
Sachbearbeiterin Personal
02165 915 1003
 
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Personen gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig.