Sachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d)

Sachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d), 1. BildSachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d), 2. Bild

Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere rund 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.

Einen großen Beitrag zum alltäglichen, städtischen Miteinander liefert unser Ordnungsamt.
Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung steht hier an oberster Stelle. Zudem
werden die Bürger der Stadt Jüchen hier direkt über das Bürgerbüro betreut, alle
Personenstandsangelegenheiten über das Standesamt abgewickelt und unsere städtischen
Friedhöfe betreut. Ebenso sind dem Ordnungsamt die Feuerwehr und die Verkehrslenkung zugeordnet.

Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d)!

Ihre Aufgaben

  • Fertigung von Ordnungsverfügungen, sowie die Durchführung von
    Ordnungswidrigkeiten- und Kostenersatzverfahren im Bereich der allgemeinen
    Sicherheit und Ordnung
  • Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Kampfmittel/-
    beseitigung
  • Vorbereitung und Erstellung von ordnungsbehördlichen Verordnungen und
    Satzungen im Bereich des Ordnungsamtes
  • Organisation und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der
    Ordnungspartnerschaft in enger Zusammenarbeit mit der Polizei
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen bei Großschadensereignissen
  • Planung, Organisation und Koordination im Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) sowie im Bereich des Zivilschutzes
  • Kalkulation des Kostenersatzes für die Feuerwehr
  • Betreuung der Wahl und organisatorische Begleitung der Schiedspersonen
  • Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW
  • Erstellung  des Verwendungsnachweis Feuerschutzpauschale
  • Grundsatzangelegenheiten

Bei erfolgreicher Bewährung und bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Eignung, frühestens nach Abschluss der arbeitsrechtlichen Probezeit bzw. beamtenrechtlichen Erprobungszeit, besteht die Möglichkeit der Übertragung der stellvertretenden Amtsleitung. 

Die Anforderungen

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) oder
  • erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
  • rechtssichere Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen sowie sicheres
    Formulieren in Wort und Schrift
  • hohe Motivation und ausgeprägte Leistungsbereitschaft
  • selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • sicheres, freundliches Auftreten
  • sichere Anwendung von MS-Office-Produkten
  • bestandene Ausbildereignungsprüfung ist wünschenswert
  • Teilnahme am ordnungsbehördlichen Bereitschaftsdienst
  • Führerschein der Klasse B

Unser Angebot

  • unbefristete Vollzeitstelle 
  • attraktive Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den Bestimmungen der Beamten für das Land NRW bzw. nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Verwaltung bis zu Besoldungsgruppe A 10 LBesO NRW bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA
    Bei bestehendem Beamtenverhältnis kann, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Versetzung erfolgen. 
  • attraktive Vergütungsbestandteile im Rahmen des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst, z.B. Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung
  • flexible Arbeitszeit im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
  • grundsätzliche Möglichkeit zur mobilen Arbeit
  • 30 Urlaubstage zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Jobradleasing
  • Fortbildungsmöglichkeiten in dem zugewiesenen Aufgabengebiet
  • Mitarbeitervorteil mit "Corporate Benefits"

 

Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Herr Ingo Breuch
Leiter des Ordnungsamtes
02165 915 3200

Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefanie Fleer
Sachbearbeitung Personal
02165 915 1003


Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei sollte eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit erfolgt unter Berücksichtigung dienstlicher Belange. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Personen gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig.