Sachbearbeitung (w/m/d) im Personalbereich
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- Publiziert: 19.06.2026
- Publizierung bis: 12.07.2026
Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere gut 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
Das Haupt- und Personalamt der Stadt Jüchen ist für alle internen Belange der Stadtverwaltung, sowie die Außenwirkung zuständig. Das Amt umfasst die Sachgebiete "Personal & Organisation", "IT & Digitalisierung" und "Presse, Rat, Gremien & interne Dienstleistungen".
Wir bieten einen umfassenden Service für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Jüchen.
Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitung (m/w/d) im Personalbereich!
Ihre Aufgaben
- Ausbildungsleitung für die Auszubildenden der Stadt Jüchen in Verwaltung, Bauhof und Kitas (z. B. Planung der Ausbildung, Auswahl und Einstellung von Auszubildenden, Begleitung und Betreuung der Auszubildenden)
- Gestaltung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach den einschlägigen Vorschriften für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Jüchen (u. a. Einladung und Durchführung von BEM-Gesprächen, Veranlassung von Maßnahmen)
- Betriebliche Gesundheitsförderung (insb. Planung und Durchführung von gesundheitsrelevanten Maßnahmen, Steuerung des arbeitsmedizinischen Angebots)
- Personalsachbearbeitung (inkl. Abrechnung)
- Beamtenangelegenheiten (u. a. Einstellung, Versetzung, Beförderung, Teilzeit, Versorgungsangelegenheiten mit der Rheinischen Versorgungskasse, Pensionierung) und / oder
- Tarifbeschäftigte (u. a. Einstellung, Höhergruppierung, Teilzeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Zusatzversorgung)
- Erstellung von Statistiken für den Personalbereich (u. a. Fehlzeitenstatistik, Statistik der schwerbehinderten Menschen)
- Unterstützung des Teams im Personalbereich
Derzeit werden die Aufgaben innerhalb des Sachgebiets neu strukturiert. Daher steht die Zuordnung von Fällen aus dem Rechtsbereich des Beamten- und/oder Tarifrechts noch nicht fest. Grundsätzlich sollte Interesse an beiden Gebieten bestehen, da in jedem Fall eine Vertretung vorgesehen ist.
Ihr Profil
- erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) in der Kommunalverwaltung
- Servicebewusstsein und Empathie
- Hohe Motivation und Leistungsbereitschaft
- Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Grundkenntnisse im Beamten- und Tarifrecht
- Erfahrung in den o. g. Aufgabengebieten ist von Vorteil
Wir bieten Ihnen
- Unbefristete Vollzeitstelle mit 41 Std./Woche (Beamte) bzw. 39 Std./Woche (Beschäftigte)
- Attraktive Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den Bestimmungen der Beamten für das Land NRW bzw. nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Verwaltung bis zu Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA
- Flexible Arbeitszeit und Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Krisensicherer Arbeitsplatz in einem fachlich versierten Team
- Grundsätzlich die Möglichkeit zur mobilen Arbeit
- Modern ausgestattete Arbeitsplätze
- 30 Urlaubstage zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester
- Fortbildungsmöglichkeiten im zugewiesenen Aufgabenbereich
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Jobradleasing
- Mitarbeitervorteil mit "Corporate Benefits"
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Pia Gilleßen
Leiterin des Haupt- und Personalamtes
02165 915 1000
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei sollte eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit erfolgt unter Berücksichtigung dienstlicher Belange. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Personen gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig.
